Weißglühende Energie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SchnuppTrupp
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Weißglühende Energie kann an der Funkenkolonie südlich der giftigen Einöde aus weißglühenden Funken gewonnen werden, für die eine Stu…“)
 
K (Textersetzung - „{{GegenstandPreis|Name=“ durch „{{GegenstandPreis|“)
 
Zeile 7: Zeile 7:
 
== Preise und Preisentwicklung ==
 
== Preise und Preisentwicklung ==
  
{{GegenstandPreis|Name=Weißglühende Energie}}
+
{{GegenstandPreis|Weißglühende Energie}}
  
 
[[Kategorie:Mystik-Energie]]
 
[[Kategorie:Mystik-Energie]]

Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 17:47 Uhr

Weißglühende Energie kann an der Funkenkolonie südlich der giftigen Einöde aus weißglühenden Funken gewonnen werden, für die eine Stufe von 95 in Mystik benötigt wird.

Göttliche Energie strömt seit dem Tod des Gottes Guthix aus Rissen an der Oberfläche Gielinors. Daraus könnt ihr Göttliche Ressourcen, Omen, Vorzeichen und Segen, die eure EP an gewissen Kolonien erhöhen, herstellen oder Gegenstände transmutieren.

Die Elite-Fertigkeit Erfinden verwendet unterschiedliche Mengen göttliche Energie zur Herstellung von mystischen Ladungen und Augmentoren. Von weißglühender Energie benötigt ihr dafür 225 Einheiten, die einen aktuellen Markthallenpreis von insgesamt 53,3T hat. Einen Kosten- und Mengenvergleich mit anderen Energiesorten findet ihr in der Mystik-Energie Tabelle.

Preise und Preisentwicklung

Alle angegebenen Daten sind ab dem 23.08.2013 gültig.
Der Gegenwert für Niedere Alchemie stimmt mit dem Verkaufspreis im Gemischtwarenladen überein.
Alchemiepreise gehen davon aus, dass ihr die benötigten Feuer-Runen durch beispielsweise einen Feuer-Stab ersetzt und nur die Natur-Rune verwendet.

AktuellPreisspanne
Höchsteram...Tiefsteram...Durchschnitt
23775215.04.20205711.12.2014114
EntwicklungZauber Niedere Alchemie.png Alchemiewert Zauber Hohe Alchemie.png
GesternUnterschiedNiedere
Alchemie
Gewinn/
Verlust
Hohe
Alchemie
Gewinn/
Verlust
238-118-996 0-1.014

Alle angegebenen Daten sind ab dem 23.08.2013 gültig.